Schuldenabbau - Wie entkomme ich der Schuldenfalle?
Viele Anbieter stellen Ratenzahlungen als Zahlungsoption zur Verfügung. Diese wirkt zunächst verlockend, so lassen sich die Rechnungen doch schrittweise abbauen. Tatsächlich kann eine solche Zahlungsweise jedoch dazu führen, dass der Betroffene den Überblick über seine Finanzen verliert und somit in eine Schuldenfalle gerät. Sich auch dieser wieder zu befreien ist oft schwer und nimmt viel Zeit in Anspruch. Wo sich Betroffene Hilfe holen können und was dabei zu beachten ist, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. in ihrem kostenlosen eBook. - Isabel Frankenberg
Neben den Ratenzahlungen sind auch Kredite für größere Anschaffungen ein häufiger Grund für das Aufkommen von Schulden. Können diese nicht mehr rechtzeitig bzw. nur mit starker Verzögerung zurückgezahlt werden, entstehen dadurch erneut Kosten, wie Mahngebühren und wachsende Zinsen. Dadurch verlieren die Schuldner noch mehr Geld und der Schuldenberg wächst. Aus diesem Grund sollten sich die Betroffenen ihre Notsituation schnellstmöglich eingestehen und dagegen ankämpfen.
Schuldnern wird hierbei professionelle Unterstützung durch sogenannte „Schuldnerberatungen“ geboten. Diese unterstützen die Betroffenen dabei, die Schulden zu verringern und im Zuge dessen die verschiedenen Gläubiger zu kontaktieren, um eine Einigung mit ihnen zu erzielen. Zunächst wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Gehen die Gläubiger auf diese nicht ein, wird die Privatinsolvenz angemeldet. Das damit verbundene Insolvenzverfahren endet in der Regel mit einer Restschuldbefreiung, so dass der Betroffene in ein neues und schuldenfreies Leben starten kann.
Das Verfahren einer Privatinsolvenz dauert bis zu sechs Jahre. Wer seine Schulden nicht über viele Jahre hinweg abbauen will oder dies eigenständig und ohne professionelle Hilfe tun möchte, sollte zunächst die eigene Situation analysieren. Hierzu gehört es, herauszufinden, welche Einnahmen vorhanden sind und welche Ausgaben dem gegenüberstehen. Feste Ausgaben, wie Miete oder laufende Verträge sind hierbei leicht festzustellen. Schwerer wird es jedoch, herauszufinden, wie viel Geld im Alltag ausgegeben wird. Daher wird empfohlen, ein sogenanntes „Haushaltsbuch“ anzulegen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben notiert werden. Nach einigen Monaten kann der Betroffene besser einschätzen, wo das Geld hinfließt.
Übergeordnetes Ziel beim Schuldenabbau ist es, die Ausgaben geringer zu halten als die Einnahmen. Unnötige Geldflüsse, wie z.B. Verträge oder Abonnements, sollten daher gekündigt werden. Auch beim Einkaufen kann es hilfreich sein, verschiedene Angebote zu vergleichen und diese in Anspruch zu nehmen. Zahlungen, wie die für Miete und Strom sind hingegen von großer Bedeutung. Schuldner, die diese nicht zahlen verursachen Mietschulden, welche im schlimmsten Fall zur Obdachlosigkeit führen können.
Da eine Privatinsolvenz immer mit vielen Einschränkungen verbunden ist, besteht die Möglichkeit, die Schulden ohne eine solche abzubauen. Hierbei hat die Auflistung aller Gläubiger und Schulden Priorität. Auch die Höhe der Forderungen sowie die jeweiligen Zahlungsfristen, sollten in diesem Zusammenhang aufgelistet werden. Dadurch lässt sich besser überblicken, welche Schulden zuerst abgebaut werden müssen und welche Zahlungen sich nach hinten verschieben lassen.
Im nächsten Schritt müssen die einzelnen Gläubiger kontaktiert werden, um mit ihnen eine Einigung über den Schuldenabbau zu erzielen. Wenn der Schuldner kooperationsbereit ist, seine Situation genauestens schildert und signalisiert, dass er bereit ist, die Schulden schnellstmöglich abzubauen, kann es in der Regel mit den Gläubigern zu einer Einigung kommen, weshalb sie im Anschluss mit dem Schuldenbereinigungsplan beginnen. Dieser hält fest, inwiefern der Schuldner die offenen Forderungen zurückzahlen möchte. Gehen die Gläubiger auf den Schuldenbereinigungsplan ein, kann der Schuldner mit der Rückzahlung beginnen.
Weitere Informationen zum Thema „Schuldenabbau“ finden Sie unter
www.privatinsolvenz.net.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.
Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.